Versicherung
Versicherung des Fahrzeuges
Folgende Versicherungsdeckung ist bei jeder Buchung bei uns inkludiert:
Haftpflicht
Selbstbehalt pro Ereignis für alle Fahrzeugführer CHF 500.-
Kasko
Kollision versicherter Selbstbehalt pro Ereignis CHF 1’000.–
Teilkasko Selbstbehalt pro Ereignis CHF 0.–
Zusatzversicherung, welche wir für Dich abschliessen bei der AXA Versicherung:
Diese Haftpflichtversicherung zur Benutzung von Carsharing- und Mietfahrzeugen ist ein Jahr gültig für sämtliche Mietfahrzeugen in der Schweiz.
Danach erlöscht diese Police, sprich sie wird automatisch aufgelöst.
Benutzen von Carsharing- und Mietfahrzeugen
Versicherte Haftpflichtschäden
Versichert ist die Haftpflicht einer versicherten Person als Lenker (nicht als Fahrgast) von fremden Motorfahrzeugen bis 3.5t,die Haftpflicht gesetzlich zugelassener Anhänger solcher Fahrzeuge sowie die Haftpflicht als Lenker von Wasser- und Luftfahrzeugen, die gegen Entgelt benützt werden oder von einem Club, Verein oder dem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden.
Versicherte Fahrzeuge
Versichert sind Motorfahrzeuge bis 3.5t, gesetzlich zugelassene Anhänger solcher Fahrzeuge sowie Wasser- und Luftfahrzeuge (nachfolgend Fahrzeuge genannt), die von versicherten Personen benutzt werden und für die eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben ist (fehlt diese entfällt die Leistungspflicht der AXA vollständig),
• die gemietet oder im Rahmen von Carsharing benutzt werden;
• die vom Arbeitgeber einer versicherten Person zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt und von ihr oder anderen im gleichen Haushalt lebenden Personen gelenkt werden;
• die von einem Club oder einem Verein zur Verfügung gestellt werden. Der Lenker muss Club- oder Vereinsmitglied sein oder im Auftrag des Clubs handeln. Versichert sind auch Fahrzeuge ohne gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung, die vom Club oder Verein zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt werden.
Nicht versichert sind
• Fahrzeuge, die auf eine versicherte oder auf eine mit der versicherten Person im gleichen Haushalt lebende Person eingelöst sind;
• Fahrzeuge, die im Interesse oder im Auftrag des Arbeitgebers benutzt werden oder einer beruflichen Tätigkeit dienen;
• Ersatzfahrzeuge des Motorfahrzeuggewerbes und Fahrzeuge dieses Gewerbes während Probefahrten;
• Fahrzeuge, die durch eine versicherte Person geleast sind;
• Fahrzeuge, die auf eine Firma eingelöst sind, wenn eine versicherte Person wesentliche Anteile daran besitzt und eine leitende Position in dieser Firma innehat;
• Fahrzeuge, die auf eine Einzelfirma einer versicherten Person eingelöst sind.
Versicherte Leistungen
Versichert ist
• die Haftpflicht, soweit die Ansprüche nicht durch die Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug versichert sind (Subsidiärdeckung). Fehlt die gesetzlich vorgeschriebene Versicherung, entfällt die Leistungspflicht der AXA vollständig;
• der Bonusverlust aus der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung-
Der Selbstbehalt aus der Haftpflichtversicherung sowie ein allfälliger Grobfahrlässigkeitsregress gegenüber dem Lenker werden nicht übernommen;
• die Haftpflicht für Schäden am Fahrzeug beim Be- und Entladen, beim Falsch betanken, beim Verschmutzen des Fahrzeuginnenraums sowie die Haftpflicht als Verursacher von Glas-, Brand- und Feuerschäden am Fahrzeug. Brand- und Feuerschäden sind nur versichert, wenn kein technischer Defekt vorliegt. Diese Aufzählung ist abschliessend;
• die Haftpflicht für kollisionsbedingte Schäden am benützten Fahrzeug, soweit sie nicht durch eine Kaskoversicherung gedeckt sind. Die maximale Entschädigung ist auf der Police aufgeführt. Ist eine Kaskoversicherung vorhanden, wird der entsprechende Bonusverlust und ein allfälliger Selbstbehalt übernommen, nicht aber ein allfälliger Grobfahrlässigkeitsabzug gegenüber dem Lenker. Bei Motorfahrzeugen bis 3,5 t werden zusätzlich Abschlepp-, Bergungskosten und Kosten für ein Ersatzfahrzeug übernommen.
Ausschlüsse
Neben den Ausschlüssen gemäss B5 ist die Haftpflicht für folgende Schäden nicht versichert:
• Schäden an Umzugsgut, das mit einem Motorfahrzeug bis 3,5t, Wasser- oder Luftfahrzeug transportiert wird;
• Betriebsschäden am Fahrzeug, vor allem Schäden ohne gewaltsame äussere Einwirkung oder aufgrund eines inneren Defekts (z.B. Fehlen oder Einfrieren von Flüssigkeiten, Bedienungsfehler, Materialfehler und -ermüdung, Abnützung, Überbeanspruchung; Ausfall von elektrischen und elektronischen Bauteilen);
• Diebstahl und Diebstahlversuch im Zusammenhang mit einem versicherten Fahrzeug. Bezahlt ein Kaskoversicherer den Diebstahl übernimmt die AXA beinentsprechender Haftung der versicherten Person den Selbstbehalt aus dieser Kaskoversicherung.
Zusätzlich nicht versichert sind:
• Kosten für ein Ersatzfahrzeug (z.B. für die restliche Mietdauer).
Es gilt ausschliesslich die deutsche Version. Stand 01.01.2021.